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KRITIS-Beratung

Begleitung für Betreiber kritischer Anlagen — von der Einordnung nach § 39 BSIG, BSI-KritisV und KRITIS-Dachgesetz über Maßnahmenplanung bis zum § 39-Nachweis. Mit Schwerpunkt auf BCMS, Resilienz und physischer Sicherheit.

Betreiber kritischer Anlagen bewegen sich in einem dichten Pflichten-Netz aus BSI-Gesetz, BSI-KritisV, branchenspezifischen Sicherheitsstandards und dem KRITIS-Dachgesetz. Mein Anspruch ist eine nüchterne Einordnung — und eine Umsetzung, die im Betriebsalltag bestehen kann.

Was ich für Sie tue

  • Einordnung als Betreiber einer kritischen Anlage nach BSI-KritisV / KRITIS-Dachgesetz — inklusive der Schwellenwerte und Sektor-Definitionen.
  • Gap-Analyse gegen die anwendbaren Anforderungen aus § 39 BSIG und einschlägigen branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S).
  • Integriertes Konzept aus ISMS, BCMS und physischer Sicherheit — KRITIS verlangt mehr als nur Informationssicherheit.
  • Priorisierte Maßnahmenplanung nach Wirkung und Umsetzbarkeit.
  • Vorbereitung auf die § 39-Prüfung bzw. Aktualisierung des Nachweises alle drei Jahre.
  • Begleitung bei der Meldung erheblicher Störungen an das BSI.

Cyber- und physische Sicherheit zusammendenken

Betreiber kritischer Anlagen unterliegen seit 2026 zwei parallelen Regimen: Das BSIG regelt die Cybersicherheit, das KRITIS-Dachgesetz die physische Resilienz — baulicher und technischer Objektschutz, Zutrittskontrolle, Notstrom und alternative Lieferketten, Krisenreaktionspläne, Personalsicherheit. Im Kern verlangen beide dieselbe Governance: Risikoanalyse, Notfall- und Krisenmanagement, Nachweise. Getrennt umgesetzt, kostet das doppelt.

Ich setze dort an, wo beide Gesetze zusammenlaufen — beim integrierten Resilienzmanagement:

  • All-Gefahren-Risikoanalyse und -bewertung (§ 12 KRITIS-Dachgesetz) — nicht nur IT-Risiken.
  • Ein gemeinsames Management-System, das KRITIS-Dachgesetz, ISO/IEC 27001, BCMS (ISO 22301) und NIS2 aufeinander mappt — statt vier paralleler Aktenordner.
  • Resilienzplan, Krisenreaktion und Meldewesen dokumentiert und prüfungsfest.

Den baulich-technischen Objektschutz selbst — Sicherheitstechnik, Perimeter, Detektion — liefere ich nicht; das ist die Disziplin spezialisierter Sicherheitsingenieure. Hier koordiniere ich mit Fachpartnern und sorge dafür, dass deren Maßnahmen in Ihr Resilienz- und Nachweissystem passen. Was ich verantworte, ist die Struktur, die beides zusammenhält.

Wie ich arbeite

KRITIS-Beratung ist Faktenarbeit. Ich liefere keine Schreckens-Szenarien, sondern eine nüchterne Einordnung Ihrer Pflichten und der pragmatischsten Wege, sie zu erfüllen.

Wann das passt

  • Sie sind unsicher, ob Ihre Anlagen in den KRITIS-Anwendungsbereich fallen — oder ab welcher Schwelle.
  • Eine § 39-Prüfung steht an und der Nachweis muss aktualisiert werden.
  • Sie betreiben mehrere Anlagen unterschiedlicher Reifegrade und wollen ein einheitliches Sicherheitsniveau.